Der Liberale Stefan W. Zeil und Unterstützer haben einen Antrag für die Bürgerversammlung in Starnberg gestellt.
Dazu schreibt Zeil:
„Antrag zur Bürgerversammlung Stadt Starnberg 24.11.2020
Antragsteller:
Stefan W. Zeil, Barbara Simons-Haasen, Katharina Hange, Rainer Hange, Gianfranco Dimarsico, Viggo v. Wietersheim, Inga Sandweg, Severin Sandweg, Anka Schuler, Andrea Schmölzer
sowie über 500 Unterstützer*Innen der Petition “DACH UND AUFZUG FÜR DEUTSCHLANDS “SCHÖNSTEN” SEEBAHNHOF!”
Titel
UN-Behindertenrechtskonvention auch in Starnberg umsetzen – Barrierefreiheit für unseren Seebahnhof
Antragstext
Der Starnberger Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung von Starnberg zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die UN-Behindertenrechtskonvention am Starnberger Seebahnhof umzusetzen, um Barrierefreiheit herzustellen. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung alle Optionen (z.B. Aufzug, Aufzuglift, Rampe) auf ihre technische, finanzielle und rechtliche Machbarkeit zu prüfen und dabei insbesondere die Voraussetzungen für öffentliche Förderungen und die erforderlichen Planungszeiten zu berücksichtigen und darzustellen. Die Ergebnisse werden in einer öffentlichen Stadtratssitzung behandelt und auf der Website der Stadt der Bürgerschaft zur Verfügung gestellt.
Antragsbegründung
1.
Am 3. Mai 2008 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Sämtliche gesellschaftlichen Bereiche wurden hierbei inkludiert, ebenso der Bereich der Mobilität. Echte Teilhabe und gesellschaftliche Inklusion dürfen jedoch nach Ansicht der Antragsteller nicht nur leere Worthülsen bleiben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen effektiv umgesetzt werden, um im Alltag der Menschen spürbar zu sein.
2.
Gerade Bahnhöfe nehmen im Bereich der Mobilität eine zentrale Rolle ein, da sie einen wichtigen Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs und Personenfernverkehrs darstellen. Barrierefreie Bahnhöfe sind nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für ältere Menschen, Familien mit Kindern sowie für Reisende mit schwerem Gepäck essentiell.
3.
Die Bahn hat in den letzten 10 Jahren viele Bahnhöfe im Landkreis Starnberg (z.B. Gilching- Argelsried, Herrsching, Stockdorf, Tutzing, Weßling) barrierefrei ausgebaut und z.B. mit einem Aufzug versehen. Die Herstellung der Barrierefreiheit wurde jeweils durch die bayerische Staatsregierung finanziell unterstützt.
4.
Die Starnberger*innen haben einen Anspruch darauf zu wissen welche Möglichkeiten es gibt, den Seebahnhof (der hoffentlich zeitnah wieder ein Dach bekommt) barrierefrei auszubauen. Bei einer anstehenden Einigung zwischen der Stadt und der Bahn hierzu, ist es erforderlich, alle Optionen vorbehaltlos zu prüfen.
5.
Der Einbau von Aufzügen sollte auch am Starnberger Seebahnhof mit einem entsprechenden Hochwasserschutz zeitnah möglich sein. Sollte ein “juristischer Sachverhalt” dieses verhindern, sind die Bahn und die Stadt Starnberg aufgefordert, diesen Zustand so zu verändern, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Starnberg endlich umgesetzt werden kann. Die UN- Behindertenrechtskonvention möchte nicht nur physische Barrieren abbauen, sondern auch etwaige Barrieren in den Köpfen der Menschen.“